In Wien sind Eigentümer gesetzlich verpflichtet, Gehwege zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee und Eis zu befreien. Wer das nicht tut, haftet bei Unfällen persönlich. Wir übernehmen diese Pflicht für Sie — mit Saisonvertrag, klaren Einsatzzeiten und voller Haftungsübernahme für alle Wiener Bezirke.
Die Wiener Straßenverkehrsordnung (§ 93 StVO) verpflichtet Eigentümer und Hausverwaltungen, angrenzende Gehwege täglich zwischen 6:00 und 22:00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Glatteis zu streuen. Wer das versäumt, haftet bei einem Sturz oder Unfall persönlich — zivilrechtlich und in manchen Fällen auch strafrechtlich.
Das ist der Kerngrund, warum professioneller Winterdienst kein Luxus ist, sondern eine Absicherung. Wenn wir Ihren Gehweg im Rahmen eines Saisonvertrags übernehmen, übernehmen wir damit auch die Verantwortung für die korrekte Erfüllung dieser gesetzlichen Pflicht. Sie sind rechtlich auf der sicheren Seite — auch wenn es nachts schneit und morgens früh jemand fällt.
Winterdienst steht nicht zufällig im Namen unserer Firma. Es ist die Leistung, mit der wir 2021 im Wiener Firmenbuch eingetragen wurden — und die, die unsere Kunden am längsten und verlässlichsten begleitet.
Was wir übernehmen:
Manuelle und maschinelle Schneeräumung von Gehwegen, Einfahrten, Hofflächen und Parkplätzen. Wir kommen frühmorgens, bevor Mitarbeiter und Bewohner das Gebäude betreten — und bevor die Räumpflicht zu einem Problem wird.
Abstumpfung mit Sand, Splitt oder umweltschonenden Mitteln bei Glatteis und Eisglätte. Auch bei Tauwetter und Wiedergefrieren: wir kontrollieren und streuen nach, damit die Fläche dauerhaft sicher bleibt.
Ein Vertrag für die gesamte Wintersaison — von November bis März oder individuell vereinbart. Kein Anrufen bei jedem Schneefall, keine Diskussion ob jemand kommt. Wir kommen automatisch, sobald Winterdienst nötig ist.
Mit unserem Saisonvertrag übernehmen wir die Verantwortung für die korrekte Erfüllung der gesetzlichen Winterdienstpflicht laut § 93 Wiener StVO. Passiert trotz unseres Einsatzes ein Unfall, sind Sie als Eigentümer abgesichert.
Wir betreuen Wohnhausanlagen, Eigentümergemeinschaften und Betriebe. Ein Ansprechpartner, eine Rechnung, ein verlässlicher Ablauf — für jedes Objekt im Bestand, ohne Koordinationsaufwand für die Hausverwaltung.
Tiefgaragenrampen, Parkplätze und Innenhöfe sind im Winter besonders rutschig und besonders haftungsrelevant. Wir räumen und streuen auch diese Flächen, auf Wunsch im selben Saisonvertrag wie die Gehwege.
Laut § 93 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung sind Eigentümer von Liegenschaften in Wien verpflichtet, die angrenzenden Gehsteige und Gehwege in der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr von Schnee und Eis zu befreien und bei Glatteis zu streuen. Diese Pflicht gilt auch an Wochenenden und Feiertagen.
Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen und kommt es zu einem Sturz, haftet der Eigentümer zivilrechtlich für Schäden und Verletzungen. Die Haftung kann durch einen schriftlichen Winterdienstvertrag auf einen beauftragten Dienstleister übertragen werden — vorausgesetzt, dieser kommt tatsächlich und nachweisbar.
Wichtig: Mündliche Absprachen oder "auf Anfrage"-Lösungen schützen nicht. Nur ein schriftlicher Saisonvertrag mit einem zuverlässigen Winterdienstanbieter gibt rechtliche Sicherheit. Wir stellen Ihnen auf Wunsch einen solchen Vertrag aus.
Wer ist zur Räumung verpflichtet:
Teilen Sie uns mit, welche Flächen geräumt werden sollen — Gehweg, Einfahrt, Parkplatz — und in welchem Bezirk das Objekt liegt. Wir machen Ihnen innerhalb von 24 Stunden ein transparentes Fixpreisangebot für einen Saisonvertrag oder Einzeleinsätze.
Wir schließen einen schriftlichen Vertrag für die Wintersaison. Darin ist geregelt, welche Flächen wir übernehmen, zu welchen Zeiten wir kommen und dass wir die Haftung für die gesetzeskonforme Erfüllung der Räumpflicht tragen. Das ist Ihr rechtlicher Schutz.
Ab dem ersten Schneefall kommen wir — ohne Anruf, ohne Aufforderung, früh morgens vor 7:00 Uhr. Sie wachen auf und der Gehweg ist geräumt. Sie sind rechtlich abgesichert. Fertig.
Laut § 93 der Wiener Straßenverkehrsordnung sind die Eigentümer von Liegenschaften verpflichtet, die angrenzenden Gehwege täglich zwischen 6:00 und 22:00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Glatteis zu streuen. Diese Pflicht gilt auch an Sonn- und Feiertagen. Hausverwaltungen übernehmen diese Pflicht im Auftrag der Eigentümergemeinschaft. Sie kann durch einen schriftlichen Vertrag auf einen Winterdienstbetrieb übertragen werden.
Wenn jemand auf einem nicht geräumten oder nicht gestreuten Gehweg stürzt und verletzt wird, haftet der Eigentümer zivilrechtlich für Schäden, Behandlungskosten und Schmerzensgeld. In schweren Fällen kann auch eine Verwaltungsstrafe verhängt werden. Die Haftung entfällt nur dann, wenn die Räumpflicht nachweislich und schriftlich an einen beauftragten Winterdienstbetrieb übertragen wurde.
Der Preis hängt von der Länge und Breite der zu räumenden Flächen, dem Standort in Wien und dem vereinbarten Leistungsumfang ab. Ein Saisonvertrag für einen durchschnittlichen Gehweg ist günstiger als man denkt — und erheblich günstiger als eine einzige Haftungsklage nach einem Sturz. Nach einer Beschreibung Ihrer Flächen erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein unverbindliches Fixpreisangebot.
Wir kommen frühmorgens, in der Regel vor 7:00 Uhr, bevor Mitarbeiter, Bewohner oder Fußgänger die Fläche betreten. Bei starkem Schneefall im Laufe des Tages oder nachts kommen wir erneut, wenn nötig. Sie müssen uns nicht anrufen — mit dem Saisonvertrag ist das automatisch abgedeckt.
Ja. Parkplätze, Tiefgaragenrampen, Innenhöfe und Betriebseinfahrten können in den Saisonvertrag integriert werden. Diese Flächen sind im Winter oft noch rutschiger als Gehwege und bei Unfällen genauso haftungsrelevant. Wir klären beim Angebot, welche Flächen alles abgedeckt werden sollen.
Ja — und das ist einer der Vorteile, mit uns zu arbeiten. Wir übernehmen Winterdienst, Gebäudereinigung, Stiegenhausreinigung und Gartenpflege für dasselbe Objekt. Für Hausverwaltungen bedeutet das: ein Ansprechpartner, eine Rechnung, ein verlässlicher Ablauf für das gesamte Objekt — ganzjährig.
Schriftlicher Saisonvertrag mit Haftungsübernahme — Fixpreisangebot innerhalb von 24 Stunden.